
Beglaubigte Übersetzungen
Urkunden, Zeugnisse, Diplome, Ehefähigkeitszeugnisse und ähnliche Dokumente können übersetzt und beglaubigt werden.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die mit einem Bestätigungsvermerk, einem Rundstempel sowie der Unterschrift des Übersetzers/der Übersetzerin versehen ist. Sie bescheinigt die inhaltliche Richtigkeit des übersetzten Dokuments.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von Fachpersonen angefertigt werden, die von einem zuständigen Gericht ermächtigt bzw. beeidigt wurden. Für die Zulassung zur Beeidigung müssen einschlägige juristische Fachkenntnisse nachgewiesen werden.
Hochschulzertifikat "Fachkundenachweis Deutsche Rechtssprache - Gerichts- und Behördenterminologie für Übersetzer/innen" - Fakultät für Wirtschaft und Recht Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen - Kompetenzstufe C2 des Gemeinsamen Europ. Referenzrahmens für Sprachen.
Beglaubigte Übersetzungen Deutsch->Italienisch, Italienisch->Deutsch
Eingetragen in Übersetzerliste Consolato Generale d'Italia Hannover
